Corona Regeln ab 24.11.2021

Ab heute, Mittwoch, den 24.11.21, gelten 3G-Regeln am Arbeitsplatz. 3G bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte, Genesende und tagesaktuell getestete Mitarbeiter und Arbeitgeber die Arbeit aufnehmen dürfen. Mitarbeiter müssen ihren 3G-Status nachweisen, Arbeitgeber haben die Kontrolle über den 3G-Status ihrer Mitarbieter zu dokumentieren. Für unkooperative Arbeitnehmer drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes om 22.11.21). Es gilt weiterhin, dass zwei Tests pro Woche angeboten werden müssen (Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 10.11.21). An den verbleibenden Tagen müssen Arbeitnehmer sich die tagesaktuellen negativen Testbescheinigungen selbst beschaffen.

Nach unserer Einschätzung entscheiden Sie in Eigenverantwortung, wie Sie mit Ihren Patientenbesitzern umgehen wollen. Als gesetzlich vorgeschriebener Mindeststandard gelten zurzeit noch die Regeln für Dienstleister, u.a. die Maskenpflicht für das Personal und die Patientenbesitzer, die Erstellung und Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes. Die vom Senat beschlossenen Änderungen der Infektionsschutzverordnung, die am 27.11.21 in Kraft treten, haben, soweit wir das beurteilen können, keinen Einfluss auf Tierarztpraxen und -kliniken (Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.21).
Dr. Roger Battenfeld

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