Betrieblicher Ausbildungsplan

Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten/ zum Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522ff.) ist von der ausbildenden Tierärztin/dem ausbildenden Tierarzt für jeden Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans zu erstellen und zu führen.

Dieser Ausbildungsplan ist wesentlicher Bestandteil des Ausbildungsvertrages (§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBiG) und der/dem Auszubildenden mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses auszuhändigen. Während der gesamten Ausbildung hat die ausbildende Tierärztin/der ausbildende Tierarzt diesen Plan zu führen und zeitnah Eintragungen vorzunehmen!

Der Ausbildungsplan ist als Anlage des Ausbildungsvertrages mit diesem der Kammer zu Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen. Ohne den betrieblichen Ausbildungsplan kann keine Eintragung erfolgen.

Bitte verwenden Sie die Druckvorlage und gehen wie folgt vor:

Seite 1: Hier sind die Angaben zum individuellen Ausbildungsvertrag einzutragen.

Seite 2-17: Bitte geben Sie auf den folgenden Seiten in der Spalte betriebliche Ergänzungen/Besonderheiten an, wie/wann/wo Sie bestimmte Ausbildungs- inhalte planen, zu vermitteln (= Individualisieren des Ausbildungsplans).

 

 

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