TFA-Prüfung-Sonderregelungen

Verkürzung der Ausbildungszeit und vorzeitige Prüfung

Richtlinien

 

Nachteilsausgleich

Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich gemäß § 209 Sozialgesetzbuch (SGB IX) für Prüfungen im Ausbildungsberuf Tiermedizinische Fachangestellte

Zeitpunkt der Antragstellung:

Zwischenprüfung: Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin

Abschlussprüfung: Spätestens mit der Anmeldung zur gewünschten Abschlussprüfung

Form der Antragsstellung:

Sie erhalten das Antragsformular auf Anforderung bei der Tierärztekammer Berlin. Bitte schicken Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tierärztekammer Berlin

Ausbildungsberatung

030 - 315 09 178

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