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Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten wurde am 5. April 2012 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 auf der Seite 503 verkündet. Die Feststellung des Schmallenberg-Virus (SBV) bei Rindern, Schafen und Ziegen unterliegt ab diesem Zeitpunkt der Meldepflicht. Die an der Diagnostik beteiligten tierärztlichen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.
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