Strahlenschutzkurse für Tiermed. Fachangestellte

Strahlenschutzkurs für tiermedizinische Hilfskräfte

Kursanbieter

 

Die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung M-V (www.LPS-berlin.de), Waldowallee 115, 10318 Berlin, Tel. 030/65 76-3101/02, die Berliner Fortbildungen (www.berliner-fortbildungen.de) sowie Berliner Symposien (www.berliner-symposien.de), bieten den für Tiermedizinische Fachangestellte vorgesehenen Kurs zum Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz für Personen, die in der Tiermedizin unter Aufsicht eines Tierarztes Röntgenstrahlen anwenden (gem. Anlage 7 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde) an:

 

 

Kursanbieter:

Gebühr*

Termine*

Dauer*

Landesanstalt M-V:       

bitte beim Anbieter erfragen

   

bitte beim Anbieter erfragen

 

 

3 Tage

 

Berliner Fortbildungen:

 

bitte beim Anbieter erfragen

 

 

bitte beim Anbieter erfragen

3 Tage

Berliner Symposien

bitte beim Anbieter erfragen

bitte beim Anbieter erfragen

 

3 Tage

 

 * Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr! Bitte ggf. beim Kursanbieter direkt informieren!

                                                            - Stand August 2016 -

 

Die Kosten für diesen Kurs hat die Ausbildungspraxis zu tragen. Für nicht volljährige Azubis muss zuvor die Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt werden (s.u.). Schwangere dürfen sich grundsätzlich nicht im Röntgen-Kontrollbereich aufhalten (s.u.). 

 

RöntgenVO §22 (2):

Schwangeren Frauen und Personen unter 18 Jahren darf der Zutritt zum Kontrollbereich nur erlaubt werden, wenn sie untersucht oder behandelt werden. Die zuständige Behörde kann gestatten, dass sich Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Fachkundigen im Kontroll-bereich zum Zwecke der Ausbildung aufhalten, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles notwendig ist; dies gilt nicht für schwangere Frauen.

„Zuständige Behörde“ ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin – LAGetSi – Turmstr. 21, 10559 Berlin (Tel. 030 / 90 254 – 5207/08). Dem formlosen Antrag ist eine Kopie des Ausbildungsvertrages beizulegen.

 

RöntgenVO §29 (1):

Auf Tiere dürfen nur folgende Personen in Ausübung ihres Berufs Röntgenstrahlen anwenden:

  1. Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen Berufs berechtigt sind,
  2. (...)
  3. Hilfskräfte, die unter Aufsicht der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Personen tätig sind, wenn sie die für diese Anwendung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben, und
  4. (...)

 

Richtlinie Fachkunde nach RöntgenVO

Punkt 2.2:

Kenntnisse im Strahlenschutz müssen besitzen:

-        (...)

-        Hilfskräfte, die nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 RöV unter Aufsicht eines Tierarztes, Arztes oder Zahnarztes Röntgenstrahlen auf Tiere anwenden, z.B. veterinärmedizinisch-technische Assistenten/-assistentinnen, Tierarzthelfer/-helferinnen, Tierpfleger/innen.

 

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie Cookies zulassen möchten.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.