Mindestvergütung für Praktikantinnen / Praktikanten

Auch Praktikanten und Volontären steht gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG § 17 in Verbindung mit § 26) eine angemessene Vergütung zu!

(Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums und des Schulunterrichts sind von dieser Regelung ausgenommen.)