Neuer Tariflohn für Tiermedizinische Fachangesetellte

Neuer Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte.

 

Die Ausbildungsvergütung steigt ab dem 01.10.2022 in allen drei Ausbildungsjahren wie folgt:

Erstes Ausbildungsjahr:            von  700 €    auf   790 €

Zweites Ausbildungsjahr:          von  750 €    auf   870 €

Drittes Ausbildungsjahr:            von  800 €    auf   950 €

Bitte beachten Sie, eine Ausbildungsvergütung gilt nur als angemessen, wenn sie mindestens 80 % der aktuellen tariflichen Vergütung beträgt. Bitte überprüfen Sie dahingehend Ihre Ausbildungsverträge! Gegebenenfalls ist eine Angleichung vorzunehmen und die Kammer darüber zu informieren. Grundsätzlich gilt: Alle wichtigen Änderungen im Vertragsinhalt sind der Kammer unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche.

Es gilt außerdem der gesetzlichen Mindestlohn für Auszubildende! Ist der gesetzliche Mindestlohn höher, als die genannten 80 % des jeweils gültigen Tariflohnes, gilt für diese Verträge der gesetzliche Mindestlohn. Bitte wenden Sie sich an mich, wenn Sie dazu Fragen haben.

Carolin Schwarzkopf

Ausbildungsberaterin

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Tel.: 030 – 315 09 178

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