Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"

Richtlinie

Die Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dabei ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.

Die Antragsunterlagen stehen ab heute auf der Internetseite der BA unter diesem Link zur Verfügung. Außerdem sind auf dieser Seite alle weiteren wichtigen Informationen, z.B. Förderbedingungen und Voraussetzungen für eine Förderung zusammengestellt. Wichtig ist in dem Zusammenhang der Hinweis, dass die Agenturen für Arbeit Anträge nur bearbeiten können, wenn sie mit vollständigen Unterlagen eingehen. Für weitere Rückfragen ist die Hotline des Arbeitgeber-Service unter folgender Nummer erreichbar: 0800 4 555520 (gebührenfrei).

Bescheinigung der zuständigen Stelle

Die Förderrichtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber dem Antrag eine Bescheinigung der nach dem BBiG oder der HwO zuständigen Stelle beizufügen haben. Einen Vordruck für diese Stellungnahmen finden Sie ebenfalls unter dem oben angegebenen Link.

 

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