Einstellungstermine für Auszubildende

Die Tierärztekammer Berlin weist alle ausbildenden Tierärztinnen und Tierärzte in Berlin auf folgende Regelung hin:

Zur Abschlussprüfung darf zugelassen werden, wer die dreijährige Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet.(Berufsbildungsgesetz § 43 Abs. 1).

Ausbildungsbeginn ist daher wie folgt:

im Sommerhalbjahr der 01. Juli, spätestens aber der 15.August!

im Winterhalbjahr der 15. Januar,  spätestens aber der 15. März!

Bei später abgeschlossenen Verträgen besteht die Gefahr, dass die Auszubildenden erst mit einem halben Jahr Verzögerung zur Prüfung zugelassen werden können oder, bei deutlich späterem Beginn, der Ausbildungsvertrag nicht in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen werden kann.

Wir bitten diesen Umstand unbedingt zu beachten und die Auszubildenden ausdrücklich darauf hinzuweisen! Bitte setzen Sie sich ggf. mit der Tierärztekammer Berlin in Verbindung.