§ 11 b Tierschutzgesetz - Unerwünschte Nebeneffekte der Zucht - Infomaterial

Zuchtpathologie: Hintergründe, Formen und Auswirkungen


Dr. Maisack: Ausführungen zur Veranstaltung der Tierärztekammer Berlin zum Thema "§ 11 b Tierschutzgesetz, unerwünschte Nebeneffekte der Zucht"

Veranstaltung der Tierärztekammer Berlin am 13. Juni 2016, 19.00 bis 21:00 Uhr, im Hörsaal des Instituts für Tierpathologie, Freie Universität Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, Robert von Ostertag Str. 15, 14163 Berlin

Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten wenn züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass als Folge der Zucht bei der Nachzucht erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten, jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.

Diese Zusammenhänge sollen in den Vorträgen beleuchtet und diskutiert werden.

Gruber: Zuchtpathologie: Hintergründe, Formen und Auswirkungen

Plange: Zuchtverbot für Nacktkatzen, ein Fallbericht

Maisack: Der neue § 11b TierSchG – Eine Chance für den Tierschutz?

Teilnahmegebühr: 20 €

Anmeldung und Information: Tierärztekammer Berlin Tel. (030) 84418598, linDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fortbildungsanerkennung: 2 Stunden