Neuer Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte.

Neuer Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte.

Auch die Ausbildungsvergütung steigt ab dem 01.01.2020; und zwar in allen drei Ausbildungsjahren wie folgt:

Erstes Ausbildungsjahr:              700,-- €

Zweites Ausbildungsjahr:           750,-- €

Drittes Ausbildungsjahr:             800,-- €

Bitte beachten Sie, eine Ausbildungsvergütung gilt nur als angemessen, wenn sie mindestens 80 % der aktuellen tariflichen Vergütung beträgt. Bitte überprüfen Sie dahingehend Ihre Ausbildungsverträge. Gegebenenfalls ist eine Angleichung vorzunehmen und die Kammer darüber zu informieren. Grundsätzlich gilt: Alle wichtigen Änderungen im Vertragsinhalt sind der Kammer unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche.

Für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2020 starten, gilt es außerdem, den gesetzlichen Mindestlohn für Auszubildende zu beachten! Ist der gesetzliche Mindestlohn höher, als die genannten 80 % des jeweils gültigen Tariflohnes, gilt für diese Verträge (Beginn 2020) der gesetzliche Mindestlohn.

Carolin Schwarzkopf

Ausbildungsberaterin

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Tel.: 030 – 315 09 178

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