Unterstützung ukrainischer Geflüchteter durch die Tierärzteschaft / Mithilfe bei einem Tierschutzfall

12.04.2022

Vets for Ukraine Pets-Programm
Erstattungsmöglichkeit tierärztlicher Behandlungen von Flüchtlingen aus der Ukraine

Die FVE (Federation of Veterinarians of Europe) und die FECAVA (European Federation of Companion Animal Veterinary Associations) haben durch eine großzügige Unterstützung durch die HSI (Humane Society International) ein Programm aufgesetzt, um Tierarztkosten für die Tiere von aus der Ukraine Geflüchteten zu erstatten.

Wie funktioniert das Programm?

Wenn ein Tier von Geflüchteten tiermedizinisch versorgt wird, können Kosten bis 250 € pro Tier für fünf Tiere(Hunde, Katzen, Pferde oder Heimtiere) pro Praxis erstattett werden. Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden.

Mehr Informationen zum Programm finden Sie hier. Für weitere Erklärungen und Bedingungen klicken Sie hier. Das Antragsformular steht hier.

Das Passwort wurde den praktizierenden Kolleg:innen per Mail mitgeteilt. HSI gibt an, dass die Zahlung innerhalb von vier bis acht Wochen erfolgt.

 

10.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mittlerweile liegen uns Informationen der Senatsverwaltung vor, wie mit den Tieren der Geflüchteten aus der Ukraine umgegangen werden soll. Den Originaltext aus einem Schreiben der Senatsverwaltung finden Sie hier (s. auch Anlage „Veterinärfachliche Maßnahmen Heimtiere Ukraine_Tierärzte“):

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Um dem Schutzzweck der grundlegenden EU rechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen, aber dennoch auf die besondere Situation bei maximal möglichem Schutz für Menschen und Tiere im engen urbanen Umfeld der Hauptstadt Berlin Rücksicht zu nehmen, sind in Abhängigkeit vom individuell vorhandenen Tollwutschutz aus veterinärfachlicher Sicht zur Reduzierung einer Einschleppung und Verbreitung der Tollwut folgende Mindestmaßnahmen zu ergreifen:

  • Kennzeichnung und Impfung ungeimpfter Tiere mit zugelassenem Tollwutimpfstoff (nicht gekennzeichnete Tiere gelten grundsätzlich als ungeimpft), Ausstellung eines Heimtierausweises
  • Titerbestimmung bei Tieren aus nicht gelisteten Drittländern (darunter fällt auch die Ukraine), die zum Zeitpunkt der Einreise bereits geimpft sind
  • flankierende veterinärbehördliche Beobachtung

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist aus Sicht des Schutzes von Menschen und Tieren in Berlin besonders geboten, da diese sich unter Großstadtverhältnissen in hoher Frequenz begegnen. Darüber hinaus sind alle empfänglichen Populationen nicht bzw. nicht ausreichend gegen eine Infektion mit dem Tollwutvirus immunisiert. Auch der Impfschutz der Heimtiere ist aufgrund der zurück gegangenen Reisetätigkeit unter den Corona-Pandemiebedingungen vermutlich mittlerweile deutlich herabgesetzt.

Die praktizierenden Tierärzte und Tierärztinnen werden gebeten, Tierbesitzer an das für den Haltungsort zuständige Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu verweisen. Kennzeichnung und Impfung von Tieren sowie Blutentnahmen für Titerbestimmungen können grundsätzlich erfolgen, wenn die zuständige Veterinärbehörde darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird.

Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsicht: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/service/veterinaer-und-lebensmittelaufsichtsaemter/

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Kurz zusammengefasst wird die Tollwutimpfung von der Senatsverwaltung empfohlen. Die Impfung soll per Impfpass dokumentiert werden. Aufgrund der Tatsache, dass Geflüchtete z.T. in andere EU-Länder weiterreisen, empfehlen wir den EU-Heimtierausweis. Nach der Impfung wird eine mindestens 21tägige Beobachtung durch das Veterinäramt als flankierende Maßnahme angesehen. U.a. aus diesen Gründen müssen Sie die Veterinärämter über vorgenommene Impfungen (natürlich auch über den Verdacht einer Tollwutinfektion) umgehend informieren. Unserer Einschätzung nach geschieht das am besten per E-mail.

Bei bereits geimpften Tieren, ist eine Titerbestimmung sinnvoll.

Informationen zur Unterstützung von Tierhaltern, u.a. durch das Berliner Tierheim wie auch die Tiertafel, sowie den Appell die Tiere unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzumelden entnehmen Sie bitte der Anlage („Merkblatt_Ukraine_Heimtiere“). Diese Hinweise für Geflüchtete mit Tieren wird es demnächst auch auf Ukrainisch geben.

Die Anlage („Anlage_Anzeige Heimtier“) enthält eine Formblatt zur Anmeldung des Tieres beim Veterinäramt (s. „Übersicht Veterinär- u. Lebensmittelaufsichtsämter – Kontaktdaten“). Der Senat hat zur Information eine Website (https://www.berlin.de/ukraine/) eingerichtet.

Außer der durch das Tierheim und die Tiertafel gewährten finanziellen Unterstützungen, stehen zurzeit keine finanziellen Mittel zur tiermedizinischen Versorgung der Tiere von Geflüchteten zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass Ihr Engagement freiwillig und ehrenamtlich geschieht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heidemarie Ratsch, Präsidentin
Dr. Roger Battenfeld, Geschäftsführer
Tierärztekammer Berlin
Littenstr. 108, 10179 BERLIN
Tel.: 844 18 598 Fax.: 312 60 52

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07.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie an unserem Kenntnisstand und unserer Einschätzung in Bezug auf die Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten durch die Tierärzteschaft teilhaben lassen und zu einem gravierenden Tierschutzfall um Ihre Mithilfe bitten.

Informationsblatt

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