Was ist Qualzucht (§ 11b Tierschutzgesetz)?

Qualzucht ist weder ein wissenschaftlicher Begriff noch im Gesetz zu finden; oft wird von Extrem- oder Defektzucht gesprochen. Im BMEL Qualzucht-Gutachten von 1999 steht:

„Der Tatbestand des § 11b des Tierschutzgesetzes ist erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in zuchtbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind“.

Ein besonders bekanntes Beispiel ist die Brachycephalie, die Kurzköpfigkeit. Als prominentester Vertreter ist hier der Mops zu nennen. Aber auch die Französische Bulldogge, Perserkatzen und Kaninchen sollen durch ihren runden niedlichen Kopf, die großen runden Augen und die kleine kurze Nase das Kindchenschema bedienen. Auch die Ausprägung der Fellfarbe kann mit genetischen Defekten einhergehen, die die Gesundheit der Tiere erheblich einschränken oder sogar tödlich sind. Ebenso betroffen von gestalterischen Irrungen sind andere Heimtiere und nahezu alle äußeren Merkmale. Leider sind diese äußeren gewünschten Veränderungen nur zu oft auch mit unerwünschten und verdeckten Defekten verbunden. Viele dieser Erbfehler und Erbkrankheiten werden bereits im o.g. Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) von 1999 beschrieben und bewertet. Aber es wurden längst nicht alle betroffenen Tierarten berücksichtigt und der Stand der Erkenntnisse hat sich seither auch entschieden weiterentwickelt. Neuere Erkenntnisse werden in der Datenbank QUEN (Qualzucht-Evidenz Netzwerk) erfasst und kontinuierlich ergänzt. QUEN gründet auf einem Projekt der Tierärztekammer Berlin und wird in Kooperation mit europäischen und internationalen Partner:innen betrieben. Hier sollen insbesondere auch landwirtschaftliche Nutztiere wie Milchkühe, Masttiere, Legehennen, Schafe mit aufgenommen werden. Denn diese Tiere sind zum großen Teil zur Steigerung der Produktionsleistung genetisch/züchterisch so verändert worden, dass es auf Kosten ihrer Gesundheit geht und sie dadurch Schmerzen, Leiden und Schäden ausgesetzt sind.

Qualzuchten sollen auch nicht in Werbung und Film eingesetzt werden. Mit dem Leid der Tiere darf kein Profit gemacht werden. Verstöße gegen § 11b Tierschutzgesetz sind konsequent zu verfolgen. Es ist unsere Verantwortung.

Was wir tun! Was Sie tun können!

2022 02 Kaninchen Ratsch

Wir wollen vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tiere. Um das zu erreichen, muss das Bewusstsein dafür geschärft werden, welchen Schmerzen. Leiden und Schäden (Qualen) die Tiere durch die niedlichen, kuriosen oder produktiven Veränderungen ausgesetzt sein können. Denn das ist nicht schön, sondern krank gezüchtet. Deshalb tragen wir mit Aufklärungskampagnen, Informationsmaterial und Fortbildungsveranstaltungen dazu bei das „umdenken-tierzuliebe“ voranzubringen.

Machen Sie mit! Als Mensch in Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf. Als Tierärztin und Tierarzt im Sinne des Ethik-Kodex der Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland.


Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

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