Hinweis zu den neuen Corona-Regelungen vom 22.03.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22.03.2021 wurde beschlossen, dass "[…] angesichts der ernsten Infektionsdynamik Bund und Länder die Ostertage nutzen wollen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1.April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden ("Erweiterte Ruhezeit zu Ostern"). […] Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet."

Für Ihre Planung mag es von Relevanz sein, dass ein Notfalldienst stattfinden könnte. Inwieweit an einem „Ruhetag“ Notdienstzuschläge genommen werden müssen, ist noch nicht abschließend geklärt. Auch die Vorgehensweise in Bezug auf die MitarbeiterInnen ist zum jetzigen Zeitpunkt klärungsbedürftig.

Auch uns ist bewusst, dass Sie auf Ausführungsbestimmungen für die neuen Corona-Regeln warten. Diese liegen allerdings in keinem Bundesland bis jetzt vor. Sobald wir Bescheid wissen, werden wir Sie per Mail informieren!

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich

Das Tierärztekammer-Team

 

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