Strahlenschutzkurse für Tiermed. Fachangestellte

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Informationen zum Thema Röntgen

 

Die Tierärztekammer Berlin weist darauf hin, dass Tiermedizinische Fachangestellte in der Ausbildung erst den Strahlenschutzkurs (s.u.) absolviert haben müssen, bevor sie unter Aufsicht einer Tierärztin/eines Tierarztes Tiere röntgen bzw. dabei assistieren. Die Kosten für diesen Kurs hat die Praxis zu tragen. Für nicht volljährige Azubis muss zuvor die Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt werden (s.u.). Schwangere dürfen sich grundsätzlich nicht im Röntgen-Kontrollbereich aufhalten (s.u.). Achtung, seit Ausbildungsbeginn Sommer 2005 ist die Absolvierung des Strahlenschutzkurses grundsätzlich verpflichtend für alle Auszubildenden.

 

Die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung M-V, Waldowallee 115, 10318 Berlin (Tel. 030/65 76-3101/02), die Berliner Fortbildungen, Riehlstr. 3, 14057 Berlin, Frau Dr. Kaepke (Tel.: 030/31 99 08 41) sowie Berliner Symposien, Düsseldorfer Str. 19, 10707 Berlin (Tel.: 030/8867 6826) bieten den für Tiermedizinische Fachangestellte vorgesehenen „Kurs zum Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz für Personen, die in der Tiermedizin unter Aufsicht eines Tierarztes Röntgenstrahlen anwenden (gem. Anlage 7 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde) an:

 

 

Kursanbieter:

Gebühr

Termine

Dauer

Landesanstalt M-V:       

€ 270,- 

(ohne MwSt.)       

06.02.12 - 08.02.12

21.03.12 - 23.03.12

02.05.12 - 04.05.12

17.09.12 - 19.09.12

24 Stunden (3 Tage)

 

Berliner Fortbildungen:

€ 225,- (zzgl. MwSt.)

(mit Verpflegung)

Für Mitglieder des VMF nur € 200,--, für diesen Kurs werden  200 Fortbildungs-punkten  anerkannt.

14.09.12 – 16.09.12

Weitere Kurse auf Anfrage!

Fr.: 13:30 – 19:30 Uhr

Sa.: 10:00 – 18:30 Uhr
So.: 09:00 – 17:00 Uhr

Berliner Symposien

€ 220,- (zzgl. MwSt.)

08.11.12 - 10.11.12

16.01.13 - 18.01.13

13.11.13 - 15.11.13

(Kursort ist Seeburg/Brandenburg)

24 Stunden, 45 Min.

(Do. bis Sa.)

 

                                                            - Stand Mai 2012 -

 

RöntgenVO §22 (2):

Schwangeren Frauen und Personen unter 18 Jahren darf der Zutritt zum Kontrollbereich nur erlaubt werden, wenn sie untersucht oder behandelt werden. Die zuständige Behörde kann gestatten, dass sich Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Fachkundigen im Kontroll-bereich zum Zwecke der Ausbildung aufhalten, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles notwendig ist; dies gilt nicht für schwangere Frauen.

„Zuständige Behörde“ ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin – LAGetSi – Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin (Tel. 030 / 90 21 – 0). Dem formlosen Antrag ist eine Kopie des Ausbildungsvertrages beizulegen.

 

RöntgenVO §29 (1):

Auf Tiere dürfen nur folgende Personen in Ausübung ihres Berufs Röntgenstrahlen anwenden:

  1. Personen, die zur Ausübung des tierärztlichen Berufs berechtigt sind,
  2. (...)
  3. Hilfskräfte, die unter Aufsicht der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Personen tätig sind, wenn sie die für diese Anwendung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben, und
  4. (...)

 

Richtlinie Fachkunde nach RöntgenVO

Punkt 2.2:

Kenntnisse im Strahlenschutz müssen besitzen:

-        (...)

-        Hilfskräfte, die nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 RöV unter Aufsicht eines Tierarztes, Arztes oder Zahnarztes Röntgenstrahlen auf Tiere anwenden, z.B. veterinärmedizinisch-technische Assistenten/-assistentinnen, Tierarzthelfer/-helferinnen, Tierpfleger/innen.