Mindestvergütung für Praktikantinnen / Praktikanten

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Auch Praktikanten und Volontären steht gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG § 17 in Verbindung mit § 26) eine angemessene Vergütung zu!

(Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums und des Schulunterrichts sind von dieser Regelung ausgenommen.)