Alternative zum Strahlenschutzkurs

Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für Hilfskräfte, die in der Tiermedizin unter Aufsicht einer Tierärztin/eines Tierarztes Röntgenstrahlen anwenden gemäß Anlage 8 der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde

 

 Mit Ausbildungsbeginn 01.06.2015 ist es der Tierärztekammer Berlin möglich, die Kenntnisse im Strahlenschutz für tiermedizinisches Hilfspersonal unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu bescheinigen. Diese sind:

1.)    

          Erfolgreiche Teilnahme am Projekt „Röntgen“, welches im Rahmen des Lernfeldes 9 während des Berufsschulunterrichts durchgeführt wird (5. Semester)

2.)     Die ausbildende Tierärztin/der ausbildende Tierarzt hat mit der/dem Auszubildenden 20 Einstellungen an mindestens zwei verschiedenen Tierarten während der dreijährigen Ausbildungszeit vorzunehmen, § 22 RöV ist zu beachten. Die Einstellungen sind auf einem gesonderten Blatt im Berichtsheft nachzuweisen, siehe Informationen im Anhang.

3.)     Bestehen der Abschlussprüfung

 

Die/der Auszubildende hat zur Prüfungsanmeldung die Nachweise 1.) – 2.) zu erbringen. Ist dies geschehen, stellt die Kammer, nach Bestehen der Abschlussprüfung, eine Bescheinigung aus, die den Erwerb der Kenntnisse nach den Richtlinien Strahlenschutz in der Tierheilkunde bescheinigt. Diese Bescheinigung wird mit dem Prüfungszeugnis übergeben.

 

Dies stellt eine Alternative zur herkömmlichen Regelung dar. Nach wie vor kann der Strahlenschutzkurs auch bei den bekannten Anbietern absolviert werden. Der Strahlenschutzkurs ist keine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Schwarzkopf

Ausbildungsberaterin

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