"EU-Heimtierpass: Änderung ab dem 03.07.2011 – wichtig!"

Die Kennzeichnung im EU-Heimtierpass – Änderungen ab dem 3. Juli

Ein EU-Heimtierausweis darf nur als Reisedokument verwendet werden. Die Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Frettchen muss gemäß Anhang Ib der Verordnung (EU) 438/2010 bzw. 998/2003/EG vor oder zeitgleich zur Impfung vorgenommen und eingetragen werden.

Die (lesbare) Tätowierung ist gemäß Art. 4 der Verordnung 998/2003/EG nur noch bis zum 2. Juli 2011
eine zulässige Kennzeichnung. Für Neukennzeichnungen dürfen ab dem 3. Juli nur noch Transponder verwendet werden. Eine Tätowierung darf dann zum Eintrag in den Heimtierausweis nicht mehr vorgenommen werden. Transponder müssen der ISO-Norm 11784 (Lesegeräte der ISONorm 11785) entsprechen. Wenn der Reisende ein entsprechendes Lesegerät mitführt, werden weiterhin andere Transponder anerkannt.

Der Ablauf der achtjährigen Frist am 3. Juli heißt aber nicht, dass ab diesem Datum alle tätowierten Tiere mit einem Transponder nachgekennzeichnet werden müssen. Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2010 mitgeteilt, dass eine deutlich erkennbare Tätowierung weiterhin als gültige Kennzeichnung gilt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgte.
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