Hundesteuergesetz
Jeder, der einen Hund zu Zwecken der privaten Lebensführung in Berlin hält, hat Hundesteuer zu zahlen. Jeder Hund ist nach Anschaffung oder Zuzug binnen eines Monats beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt anzumelden.
Jeder, der einen Hund zu Zwecken der privaten Lebensführung in Berlin hält, hat Hundesteuer zu zahlen. Jeder Hund ist nach Anschaffung oder Zuzug binnen eines Monats beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt anzumelden.